Deinstitutionalisierung im Wohnen

SELMA ist der nächste Schritt der Lebenshilfe Tirol auf dem Weg der Deinstitutionalisierung, hin zu mehr Selbstbestimmung und personenzentrierter Begleitung. Deinstitutionalisierung bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen aus großen, institutionellen Einrichtungen in kleinere, selbst gewählte Wohnformen ziehen, wo sie mehr Kontrolle über ihr eigenes Leben und bessere Teilhabemöglichkeiten haben.

Unsere Bemühungen

Seit Jahren bemühen wir uns um die Deinstitutionalisierung im Wohnen. Mit dem Start unserer unabhängigen regionalen Beratung für Menschen mit Behinderungen im Jahr 2013, der Umwandlung großer Wohnhäuser in Verbünde kleinerer Wohnungen oder dem Angebot von Fachpflege für Menschen, die mobil begleitet werden, haben wir erste Schritte gesetzt und viel Erfahrung gesammelt.

Für ein Leben, in dem alles drin ist

Der Anspruch „Für ein Leben, in dem alles drin ist“ unterstreicht das Ziel von SELMA: Die Bedürfnisse, Wünsche und Lebensperspektiven der begleiteten Person sind der Maßstab für ihre Begleitung. Im Zentrum stehen immer der Wille und die Bedürfnisse der begleiteten Person.

Bei der Entwicklung des neuen Angebots SELMA sind für uns die Rückmeldungen von begleiteten Personen und die Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen, die in Tirol kein passendes Unterstützungsangebot erhalten haben, wichtig. Darüber hinaus berücksichtigt SELMA die Sichtweisen von Angehörigen, Mitarbeiter:innen und Systempartner:innen. Das neue Angebot entspricht der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und dem Tiroler Teilhabegesetzes (TTHG).

Die UN-BRK verpflichtet uns, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten und zu fördern. Dies beinhaltet, dass alle Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben. Die aktuellen Unterstützungsleistungen weisen diesbezüglich Defizite auf.

Kombination von mobilen Leistungen funktioniert nicht

Obwohl mobile Dienste wie Persönliche Assistenz und Mobile Begleitung (TTHG-Leistungen)  theoretisch kombinierbar sind, ist dies in der Praxis selten der Fall. Unterschiedliche Konzepte und Schwierigkeiten bei der Abstimmung erschweren eine effektive Zusammenarbeit.

Hürden beim Wechsel zu mobilen Angeboten

Nutzer:innen stationärer Angebote wünschen sich oft mobile Unterstützung, aber ein hoher Bedarf an Fachpflege oder Bereitschaftsdiensten steht dem derzeit entgegen.

Mangelnde Wahlmöglichkeit aufgrund fehlender Wohnplätze

Die wenigen verfügbaren Plätze im vollzeitbegleiteten Wohnen führen zu Zwangsgemeinschaften, in denen die Bewohner:innen wenig Mitspracherecht haben.

Institutioneller Charakter der Mobilen Begleitung

Auch die Mobile Begleitung weist institutionelle Züge auf, da die Nutzer:innen ihre Assistent:innen in der Regel nicht selbst auswählen können und wenig Einfluss auf den Dienstplan haben.

SELMA wird Menschen mit Behinderungen unabhängig von ihrem Unterstützungsbedarf mehr Wahlmöglichkeiten und Kontrolle über ihr Leben geben – unabhängig von ihrem Unterstützungsbedarf.

Dass dies funktioniert, sieht man in der Praxis in Schottland am Beispiel des „personal assistent model“ der Dienstleistungsorganisation Enable Scotland.

Ihre Zielsetzung „All means all“ und ihr Modell haben uns bei der Entwicklung von SELMA inspiriert.