Deinstitutionalisierung im BEP

Der Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Behindertenhilfe Tirol 2026-2031, wie der BEP mit vollem Namen heißt, basiert auf dem Tiroler Teilhabegesetz. Im BEP werden die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen unter dem Blickwinkel der Deinstitutionalisierung erhoben. Im zweiten Schritt erarbeiten die 11 Expertisegruppen konkrete Empfehlungen an das Land Tirol. Die Ergebnisse des BEP sind deshalb für die Weiterentwicklung von SELMA relevant. Wir als Lebenshilfe Tirol arbeiten gemeinsam mit anderen Trägern aus dem Behindertenbereich unter der Fahne der arge SODiT am BEP mit.

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